Große Vierzimmer-Wohnung in Südlage, mit Blick nach drei Richtungen. Sehr großer, repräsentativer Wohn- und Essraum, Schlafzimmer mit zwei Fenstern, Badezimmer mit Außenfenster, Dusche und Badewanne, separates zweites WC, über Eck geführte Diele, Abstellraum. Terrasse mit Gartenfläche (Sondernutzungsrecht).
Gartenfläche (Sondernutzungsrecht): Die Sondernutzungsrechte sind jeweils umfassend, d.h. sie berechtigen jeweils zu allen üblichen Nutzungen, die der angegebenen Zweckbestimmung entsprechen.
Die Gärten sind jedoch als Ziergärten zu erhalten, Aufwuchs ist auf 3 Meter Höhe zu beschränken (die Abgrenzung zu angrenzenden Sondernutzungsrechten zudem auf 1,80 Meter Höhe. Zäune und tiefwurzelnde Pflanzen, Gartenhäuschen, Gewächshäuser und dergl. sind unzulässig. Die Gärten befinden sich größtenteils auf der Tiefgarage; die Tiefgaragen-Abdichtung samt darunter liegender Retentionsanlage ist zu schützen. Zudem sind die Gärten und Terrassen insofern frei zu halten, als diese im Bedarfsfall als Feuerwehr-Anleiterfläche zur Verfügung gestellt werden müssen.
Neun Häuser in zwei lockeren Reihen, dazwischen und ringsherum viel Luft und Grün. Zu den Freianlagen gehört neben den Privatgärten die gemeinsame Mittelzone mit Pflanzflächen, die sich westlich zum Quartiersanger weitet. Dieser Innenhof bleibt autofrei – und für Stellplätze ist unten in der Tiefgarage gesorgt. Hier oben laden Spielgeräte, Sitzgelegenheiten und Rasen zu Begegnung und zum Verweilen ein.