Wohnen mit Service – selbstständig wohnen mit zusätzlicher Sicherheit
Die Wohnung befindet sich in einer gepflegten Wohnanlage in der Länderöschstraße in Friedrichshafen, die speziell für das Konzept „Wohnen mit Service“ konzipiert wurde. Das Gebäude ist direkt an das Seniorenzentrum „Wilhelm-Maybach-Stift“ der BruderhausDiakonie angeschlossen und verbindet eigenständiges Wohnen mit zusätzlichen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten.
Das Konzept richtet sich insbesondere an Senioren sowie Menschen mit körperlicher Einschränkung, die weiterhin selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben möchten und gleichzeitig Wert auf Sicherheit und Unterstützung im Alltag legen.
Zu den Grundleistungen des Servicekonzepts zählen unter anderem:
* Hausnotrufsystem mit 24-Stunden-Erreichbarkeit
* Beratungs- und Unterstützungsangebote
* Vermittlung weiterer Dienstleistungen und Pflegeangebote
* Gemeinschaftsveranstaltungen
* Unterstützung bei organisatorischen und sozialen Themen
* bevorzugte Aufnahme in Einrichtungen der BruderhausDiakonie im Pflegefall
Für die Bewohner besteht ein verpflichtender Dienstleistungsvertrag mit der BruderhausDiakonie für die Grundleistungen. Das Dienstleistungsentgelt beträgt pro Monat 116,50 Euro für eine Einzelperson und 126,50 Euro für zwei Personen. Weitere Leistungen wie hauswirtschaftliche Unterstützung, ambulante Pflege oder Mahlzeitendienste können bei Bedarf individuell hinzugebucht werden.
Im Falle einer ständigen Pflegebedürftigkeit der Bewohnerin/ des Bewohners, die so schwerwiegend ist, dass Pflege und Betreuung in der Wohnung nicht mehr ausreichend gewährleistet wären, ist bei entsprechendem Wunsch ein bevorzugter Einzug in eines der Seniorenzentren der Altenhilfe Bodensee/ Oberschwaben sichergestellt.
***Besondere Zweckbestimmung der Wohnanlage***
Die Wohnanlage unterliegt einer besonderen Zweckbestimmung im Sinne des „Betreuten Wohnens“.
Als Bewohner kommen grundsätzlich nur Personen in Betracht,
* die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
* deren Erwerbsfähigkeit durch körperliche Einschränkungen zu mindestens 80 % gemindert ist,
und die ihren Haushalt gegebenenfalls unter Inanspruchnahme unterstützender Dienstleistungen selbstständig und eigenverantwortlich führen können.
Bei Ehepaaren oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften genügt es, wenn eine Person diese Voraussetzungen erfüllt.
Auch im Falle einer Vermietung sind diese Vorgaben durch den jeweiligen Eigentümer entsprechend zu beachten.